Kameraversicherung-test.de >> Welche Versicherungsleistungen?
Welche Versicherungsleistungen?
Versicherungsleistungen einer Kamera Versicherung – Der Überblick
Kameraversicherung-test.de >> Welche Versicherungsleistungen?
Versicherungsleistungen einer Kamera Versicherung – Der Überblick
Das Leistungsangebot einer Kamera Versicherung kann je nach Anbieter variieren. Hier sollte genau darauf geachtet werden, was im Kleingedruckten steht. Welche Gegenstände sind versicherbar? Was ist von der Versicherung ausgenommen?
Gibt es eine Selbstbeteiligung und wie hoch ist diese? Ist die Versicherungssumme frei wählbar und wird eventuell ein interessantes Rabattsystem geboten? Nicht unbedeutend ist auch die Möglichkeit, bei Kauf oder Verkauf von Equipment die Versicherung und somit auch den Beitrag jederzeit anpassen zu können.
Alle Kameraversicherungen auf einen Blick.
Einen gewissen Rundumschutz bieten Allgefahrenversicherungen. Hier greift der Versicherungsschutz bei allen Gefahren inklusive Diebstahl. Von der Versicherung ausgenommen sind nicht kalkulierbare Risiken wie Krieg, höhere Gewalt oder grobe Fahrlässigkeit.
Die Assekuranzen zahlen sogar bei eigener Ungeschicklichkeit. Fällt also, wie oben beschrieben, die Kamera oder ein Zubehörteil versehentlich runter oder entsteht ein Schaden durch einen Bedienungsfehler, haften diese Versicherungen ebenfalls.
Einige Anbieter schließen sogar das Zerkratzen und Verschrammen von Linsen sowie das komplette Unterwasserequipment mit in den Vertrag ein. Ausgeschlossen von den Versicherungsleistungen sind Filme, Videobänder, Daten Fotos und Software auf Datenträgern.
Es gibt bei den verschiedenen Anbietern enorme Unterschiede hinsichtlich der Leistungen einer Kamera Versicherung. So beschränken einige Versicherungen den Versicherungsschutz von vornherein auf geschlossene Räume und persönlich mitgeführte Gegenstände, während dieser bei anderen Gesellschaften auch in PKW, Luftfahrzeugen, Booten, Campingwagen und sogar auf dem Campingplatz im unbewachten Zelten greift.
Während bei Anbieter A die Kamera innerhalb eines PKW zwischen 22 Uhr und 6 Uhr versichert ist, sofern sie in einem nicht einsehbaren Bereich untergebracht und das Auto verschlossen wurde, gewährt Anbieter B nachts vielleicht überhaupt keinen Schutz.
Anbieter C gewährt dagegen nachts Schutz im PKW, schließt aber Cabrios, Anhänger, Motorräder und Wassersportfahrzeuge generell aus. Zudem können sich die Kosten für Zubehörteile bei einigen Versicherern schnell zu einem dreistelligen Betrag summieren.